Risikolebensversicherung – wichtiger Schutz für die Familie

Tipp der Verbraucherzentrale Bremen

Eine Risikolebensversicherung sichert die Hinterbliebenen im Todesfall mit einer bestimmten Versicherungssumme ab. Die Beiträge für eine Risikolebensversicherung sind abhängig vom Eintrittsalter, von der Laufzeit des Vertrags, der Versicherungssumme und dem Versicherer.

28. Februar 2022
Text: Annabel Oelmann (Vorständin der Verbraucherzentrale Bremen)
Illustration: Marco Agosta

Wer braucht eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung bewahrt Menschen vor großer finanzieller Not. Sie ist für eine junge Familie mit kleinen Kindern sinnvoll, wenn ein Partner hauptsächlich für den Lebensunterhalt sorgt, während der andere sich um Nachwuchs und Haushalt kümmert und vielleicht zusätzlich eine Immobilie finanziert werden muss. Stirbt der Hauptverdiener oder die Hauptverdienerin, kann der oder die Hinterbliebene mit Kindern und Immobilie den Lebensstandard nicht mehr halten, sondern muss eventuell arbeiten, die Immobilie veräußern und den Kindern vielleicht sogar die Ausbildungswünsche versagen.

Versicherungssumme und Formen

Die Höhe der Versicherungssumme ist individuell und vom Verwendungszweck abhängig. Wird die Versicherung zur Absicherung eines Immobiliendarlehens benötigt, ist die Summe anders zu ermitteln, als zur Absicherung der Familie. Eine Möglichkeit ist eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme. Diese Versicherung wird zur Absicherung eines Hypotheken- und Immobiliendarlehens verwendet. Sinkt die Kredithöhe durch laufende Tilgung, sinkt die Versicherungssumme im gleichen Verhältnis mit. Durch die fallende Summe sind die Beiträge in der Regel etwas günstiger als bei konstanter Versicherungssumme.

Policen für „verbundene Leben“

Eine andere Möglichkeit der Risikolebensversicherung ist eine Absicherung auf verbundene Leben. Beide Partner werden über einen einzigen Versicherungsvertrag abgesichert. Sollte einer der Partner sterben, so bekommt der jeweils andere die Versicherungssumme ausgezahlt. Anschließend erlischt der Versicherungsvertrag; der hinterbliebene Partner ist dann nicht mehr versichert. Sterben beide gleichzeitig, zum Beispiel durch einen Verkehrsunfall, kommt die Versicherungssumme nur einmal zur Auszahlung, beispielsweise an die Kinder, die genau durch den Vertrag abgesichert werden sollen.

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