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Arbeitsschutz auch beim Energiesparen

Im Rahmen einer „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“ (EnSikuMaV) werden unter anderem Vorsorgemaßnahmen zur Energieeinsparung in öffentlichen Einrichtungen und bei öffentlichen Arbeitgebern festgelegt. Auch im privatwirtschaftlichen Bereich werden entsprechende Maßnahmen vorgegeben. Eine bedeutende Rolle spielt hier die Senkung der Mindestlufttemperatur in Arbeitsstätten. Privaten Arbeitgeber wird es in der Verordnung erlaubt, die geltenden Mindesttemperaturen, wie sie die Technischen Regeln für Arbeitsstätten empfehlen, zu unterschreiten. Die Temperaturen können auf

  • 19 Grad Celsius bei leichter Arbeitsschwere im Sitzen,
  • 18 Grad Celsius bei leichter Arbeitsschwere im Stehen und Gehen,
  • 18 Grad Celsius bei mittlerer Arbeitsschwere im Sitzen,
  • 16 Grad Celsius bei mittlerer Arbeitsschwere im Stehen und Gehen,
  • 12 Grad Celsius bei hoher Arbeitsschwere

reduziert werden.

Für Sanitär- und Pausenräume gelten weiterhin die Vorgaben der entsprechenden Arbeitsschutzregeln.

Die Verordnung definiert Untergrenzen für die privaten Arbeitgeber, die nicht einfach unterschritten werden dürfen. Es bleiben dabei Handlungsspielräume bei der Festlegung der tatsächlichen Temperaturen. Da auch Fragen des Arbeitsschutzes berührt sind, haben Betriebsräte bei der Umsetzung ein Mitbestimmungsrecht. Sie können sich dafür einsetzen, dass die Verminderung der Temperaturen nicht zu einer Beeinträchtigung der Gesundheit der Beschäftigten führen. Wie auch sonst im Arbeitsschutz ist die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Instrument. Insbesondere wenn es um die Kombination mit Maßnahmen zum Infektionsschutz geht, wie zum Beispiel das Lüften, sind gute Lösungen gefragt. Als Kompensationsmaßnahmen kommen unter anderem

  • Bewegungspausen,
  • die Änderung der Arbeitszeiten,
  • die Bereitstellung von wärmenden Getränken

in Frage.

Insgesamt sollte aber auch nach Einsparlösungen gesucht werden, die die Absenkung der Raumtemperatur überflüssig machen, wie zum Beispiel effektivere Wärmeerzeugung, bessere Dämmung und andere geeignete Maßnahmen, die den Energieverbrauch senken, ohne die Gesundheit der Beschäftigten zu beeinträchtigen.