Schwangerschaft ist keine Krankheit. Auch wenn sie die Leistungsfähigkeit der werdenden Mutter nicht automatisch beeinträchtigt, gelten für schwangere Arbeitnehmerinnen dennoch besondere Schutzvorschriften.
Auf Initiative der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) und der Arbeitnehmerkammer Bremen gründete sich im Jahr 2012 die Landesweite AG Mutterschutz. Sie setzt sich für eine sinnvolle Umsetzung des Mutterschutzes in Bremer und Bremerhavener Betrieben ein.
Der Arbeitgeber muss die Gestaltungspflichten aus dem Arbeitsschutz- und Mutterschutzgesetz nutzen. Nur so können Schwangerschaft, Mutterschutz und Erwerbstätigkeit miteinander vereinbart werden. Die allermeisten Frauen haben großes Interesse daran, auch während der Schwangerschaft ihrer Erwerbstätigkeit nachzugehen.
Schwangere Mitarbeiterinnen haben ein Recht auf akzeptable Beschäftigungsbedingungen
Sicher und gesundheitsgerecht gestaltete Arbeitsbedingungen ermöglichen es schwangeren oder stillenden Arbeitnehmerinnen, ihre berufliche Tätigkeit möglichst wenig zu unterbrechen. Anstatt sie vorschnell und unnötigerweise aus der Arbeit freizusetzen, müssen Arbeitsabläufe oder Zuständigkeiten im Betrieb möglicherweise nur vorübergehend geändert werden. Das sichert die Erwerbschancen von Frauen. Mütter, die wissen, dass sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren können, werden den Wiedereinstieg nach der Geburt motivierter angehen. Diese Sicherheit fördert die Identifikation aller Beschäftigter mit dem Betrieb – wer qualifizierte Fachkräfte gewinnen und halten will, sollte mütter- und somit familienfreundliche Bedingungen schaffen.
Handlungshilfen für eine gute betriebliche Praxis
Die Mitglieder der AG Mutterschutz unterstützen Betriebe im Land Bremen bei der Umsetzung des Mutterschutzes. In Veranstaltungen informiert die AG und gibt praktische Handlungshilfen, beispielsweise zu den Themen:
- Pflichten des Arbeitgebers im Mutterschutz
- Integration des Mutterschutzes in die betrieblichen Abläufe
- Gefährdungsbeurteilung nach Mutterschutzverordnung
- Schutz vor Infektionsrisiken im Gesundheitswesen und beim beruflichen Umgang mit Kindern
- Kooperation mit Frauenärzt/innen und Betriebsärzt/innen
- Stillen und Erwerbstätigkeit
- Mutterschutz für selbstständige Frauen
- Novellierung des Mutterschutzrechts
Unter der Federführung der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz arbeiten neben der Arbeitnehmerkammer zahlreiche Verbände und Fachorganisationen in der AG Mutterschutz mit: Gewerbeaufsicht Bremen/Bremerhaven, Handwerkskammer, Handelskammer/IHK Bremerhaven, Unternehmensverbände Bremen, Arbeitgeberverband Bremerhaven, DGB Bremen-Elbe-Weser, Berufsverband der Frauenärztinnen und –ärzte, Verband der Betriebs- und Werksärzte, Barmer/GEK, Gesamtpersonalrat Bremen, ZGF, Impulsgeber Zukunft, pro familia Bremen.
- Mutterschutz gehört zum Arbeitsschutz
- Mutterschutz – Was bringt das neue Gesetz? Ein Kommentar.
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Landesweite AG Mutterschutz Bremen – Schwangerschaft ist keine Krankheit
Mutterschutz gehört zum Arbeitsschutz
Schwangerschaft und Geburt - kein Randgruppenthema in der Arbeitswelt
Was heißt Schwangerschaft für eine erwerbstätige Frau?
Kommentar: Mutterschutz – Was bringt das Gesetz für schwangere und stillende Frauen?
Arbeitszeit in Schwangerschaft und Stillzeit
Mutterschutz: Mitgestaltung der betrieblichen Interessenvertretung
Stillen und Beruf
Kontakt
Dr. Kai Huter
Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik
Am Wall 195
28195 Bremen
Tel.: 0421/36301-991
Fax: 0421/36301-995
- Informationen der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen