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Pressemitteilung

17.10.2022

Inflation: Geringverdiener und Familien mit niedrigem Einkommen stärker unterstützen

Arbeitnehmerkammer Bremen nimmt als Sachverständige im Finanzausschuss des Bundestags teil

Durch die aktuellen Preissteigerungen sind vor allem Menschen mit niedrigem Einkommen besonders belastet. Vor diesem Hintergrund fordert die Arbeitnehmerkammer Bremen Änderungen am Entwurf des Inflationsausgleichsgesetzes: „Von Steuerentlastungen wie dem Abbau der kalten Progression profitieren gerade diejenigen kaum, die dringend Entlastung brauchen – also Beschäftigte mit einem kleinen Verdienst und Familien mit einem geringen Einkommen“, mahnt Hauptgeschäftsführer Peer Rosenthal. „Wir fordern daher den Abbau der kalten Progression um eine nochmalige steuerpflichtige Direktzahlung von mindestens 300 Euro, einen erneuten Kinderbonus von 150 Euro sowie ein einheitliches und höheres Kindergeld zu ergänzen.“ Im Gegenzug könnte der Abbau der kalten Progression in geringerem Umfang umgesetzt werden als geplant. Die Arbeitnehmerkammer legt heute (Montag) ihre Position dazu als Sachverständige im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages zum Entwurf eines Inflationsausgleichsgesetzes dar.

Höherer Grundfreibetrag hilft auch Beschäftigten mit kleinem Einkommen

Die Arbeitnehmerkammer regt zudem an, den steuerlichen Grundfreibetrag deutlicher als vorgesehen anzuheben. Davon würden nahezu alle Steuerpflichtigen – auch jene mit geringem Einkommen – in gleicher Höhe profitieren. Zwar sei es richtig, den Einkommensteuertarif regelmäßig anzupassen und damit „heimliche Steuererhöhungen“ zu vermeiden. Die entstehen, wenn ein Einkommen nur in Höhe der Inflation steigt und de facto also kein höheres reales Einkommen zur Verfügung steht, aber ein höherer Steuersatz fällig wird. Doch als Entlastungsinstrument kommt der geplante Abbau der kalten Progression zu wenig bei denen an, die unter den hohen Preisen leiden.

Steuerpflichtige Direktzahlung wirkt zielgenauer als Abbau der kalten Progression

Besser sei es, den Einkommensteuertarif jetzt nicht in voller Höhe der Inflationsrate zu verschieben, sondern die staatlichen Mittel für eine weitere Direktzahlung zu nutzen. „Wer wenig verdient hat von einer solchen steuerpflichtigen Zahlung letztlich mehr als jemand mit hohem Einkommen – beim Abbau der kalten Progression ist es genau umgekehrt“, erläutert Rosenthal. Der Tarif der Einkommensteuer könnte mittelfristig grundlegend reformiert werden, um Menschen mit kleinen und niedrigeren Einkommen nochmals dauerhaft zu entlasten.

Kindergeld einheitlich gestalten

Die Arbeitnehmerkammer begrüßt zudem, dass der Gesetzesentwurf vorsieht, das Kindergeld anzuheben. Aus Kammersicht geht dieser Schritt aber nicht weit genug: So müsse das Kindergeld grundsätzlich für alle Kinder gleich hoch sein und sich an der Höhe des mit dem Kinderfreibetrag verbundenen Steuervorteils orientieren. „Wer ein hohes Einkommen hat, profitiert vom Kinderfreibetrag und dem daraus entstehenden Steuervorteil. Dieser ist deutlich höher als das Kindergeld. Dem Staat sollten aber alle Kinder gleich viel wert sein – Familien mit geringem Einkommen sollten finanziell genau so unterstützt werden wie Familien mit hohen Einkommen“, urteilt Rosenthal.

Hier geht es zu unserer Stellungnahme:

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